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LAG Berlin-Brandenburg – Az.: 4 Sa 1456/19 – Urteil vom 29.01.2020
I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 05.07.2019 – 17 Ca 2314/19 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
II. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten um Auskunfts- und Zahlungsansprüche hinsichtlich einer Jahresprämie für das Jahr 2018.
Der Kläger war seit dem 01. Februar 2012 bei der Beklagten beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis der Parteien endete zum 30.11.2018 aufgrund Kündigung des Klägers.
Bei der Beklagten besteht eine Betriebsvereinbarung „Einkommen“. In dieser heißt es u.a.
„Präambel
[…]
Diese Vereinbarung schafft die Grundlage, die Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens zu beteiligen. Durch eine höhere Flexibilisierung kann in erfolgreichen Jahren Geld ausgeschüttet werden, [...] Weiterlesen
“Sonderzahlung mit Mischcharakter – Auslegung Betriebsvereinbarung”