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Entgeltfortzahlung bei Beschäftigungsverbot wegen fehlender COVID-19-Impfung
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine Krankenschwester, der aufgrund fehlender COVID-19-Impfung ein Beschäftigungs- und Betretungsverbot erteilt wurde, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat. Die Klage der Krankenschwester gegen ihr Krankenhaus wurde abgewiesen, da das Beschäftigungsverbot und nicht die Arbeitsunfähigkeit als Grund für den Verdienstausfall angesehen wurde. Das Gericht bestätigte, dass das Beschäftigungsverbot rechtens war, weil die Klägerin die geforderten Nachweise gemäß Infektionsschutzgesetz nicht erbrachte.
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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 12 Sa 268/23 Beschäftigungsverbot und Entgeltfortzahlung: Rechtsgrundlagen und Abgrenzungen
Beschäftigungsverbote werfen rechtliche Fragen auf und können sich auf den Entgeltfortzahlungsanspruch auswirken. Die Abgrenzung von Arbeitsunfähigkeit und Beschäftigungsverbot ist entscheidend, um die gesetzlichen Regelungen korrekt [...] Weiterlesen
“Beschäftigungsverbot – bei Arbeitsunfähigkeit kein Entgeltfortzahlungsanspruch”