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Gerichtsurteil: Psychische Erkrankung verhindert fristlose Kündigung
Im vorliegenden Fall Hessisches Landesarbeitsgericht, Az.: 14 Sa 800/13, wurde die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel abgewiesen, welches eine fristlose und ordentliche Kündigung eines langjährigen Mitarbeiters der Automobilindustrie betraf, der psychisch erkrankt war und eine Straftat begangen hatte. Die Kernstreitigkeit drehte sich um die Wirksamkeit der Kündigungen, die aufgrund von Pfandflaschendiebstählen und falschem Umgang mit einer Werkskarte ausgesprochen wurden, währendzugleich die psychische Erkrankung des Mitarbeiters und sein Verhalten im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zur Debatte standen.
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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 14 Sa 800/13 Kündigungsschutz bei Krankheit und Straftaten
Arbeitnehmer mit einer psychischen Erkrankung oder Behinderung genießen besonderen Kündigungsschutz. Die Kündigung muss stets verhältnismäßig sein [...] Weiterlesen
“Fristlose Arbeitnehmerkündigung bei psychischer Erkrankung und Straftat”