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LG Bonn – Az.: 17 O 160/18 – Urteil vom 27.02.2019
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu je ½.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Parteien streiten über Ansprüche wegen Pflichtverletzungen aus einem Maklervertrag.
Die Beklagte inserierte als Maklerin für die damaligen Eigentümer und Verkäufer, Herrn T und Frau T2, ein Grundstück mit „modernem Bio-Solar-Einfamilienhaus“ in X …, … G. Das Grundstück in Hanglage ist mit einem eingeschossigen Einfamilienhaus bebaut, dessen Zimmer auf der Westseite sich teilweise unterhalb des Geländeniveaus befinden. Des Weiteren sind Teilbereiche der südlichen Dachfläche mit einer Dachbegrünung bedeckt. Siehe hierzu die Bauskizzen [...] Weiterlesen
“Maklervertrag – Schadensersatzanspruch wegen Pflichtverletzung”