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AG Düsseldorf – Az.: 127 Ds 20 Js 9428/18 – 777/18 – Urteil vom 10.04.2019
Der Angeklagte U wird wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.
Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von 1 Jahr und 8 Monaten seit Rechtskraft dieses Urteils keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen trägt der Angeklagte.
Angewendete Vorschriften: §§ 316 I, II, 52, 69a StGB, § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG.
Gründe
(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz StPO)
I.
Der Angeklagte wurde am 09.12.1995 in Düsseldorf geboren, ist ledig und hat keine Kinder. [...] Weiterlesen
“Fahren ohne Fahrerlaubnis unter THC-Einfluss bei Vorstrafen”