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Oberlandesgericht Brandenburg – Az.: 11 U 77/18 – Urteil vom 06.02.2019
Die Berufung der Beklagten gegen das am 21.03.2018 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam – 2 O 131/16 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Beklagten zur Last.
Das Berufungsurteil und die angefochtene Entscheidung sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu € 6.000,00 festgesetzt.
Gründe
I.
Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass ihr die Beklagte, eine Assekuranz, deren Firma bis zum 13.06.2017 D… AG lautete, aus einer gemäß Police vom 07.07. 2015 (Kopie GA I 51 ff.) zu den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB), [...] Weiterlesen
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