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LG Flensburg – Az.: 2 O 313/17 – Urteil vom 04.02.2019
Der Beklagte wird verurteilt, folgende Willenserklärung gegenüber Herrn Notar K M, …S/W abzugeben:
Ich erkläre hiermit die Freigabe der auf den Notaranderkonten des vorgenannten Notars bei der X Sparkasse zu den Kontonummern 18708XXXX und 18709XXXX hinterlegten Beträge in Höhe von 6.268,60 € (B…Straße X, Wohnung Nummer 1), und 6.667,93 € (U…straße X, Wohnung Nummer 3) zuzüglich aller weiter aufgelaufenen und auflaufenden Zinsen zugunsten der Klägerin.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 42% und der Beklagte 58% zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert [...] Weiterlesen
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