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Landessozialgericht NRW – Az.: L 21 SB 224/16 – Urteil vom 11.01.2019
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 23.5.2016 abgeändert und die Klage abgewiesen, soweit die Beklagte verurteilt worden ist, ab November 2015 die Voraussetzungen für das Merkzeichen „G“ festzustellen. Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten (noch) über die Zuerkennung des Merkzeichens „G“. Der 1959 geborene Kläger, der von Beruf Altenpfleger ist und der eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit auf Zeit erhält, beantragte am 1.8.2012 einen höheren Grad der Behinderung als 50 und die Zuerkennung des Merkzeichens „G“.
Mit Bescheid vom 28.1.2013 lehnte es die Beklagte ab, einen höheren Grad [...] Weiterlesen
“Zuerkennung des Merkzeichens G im Schwerbehindertenrecht”