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Verzicht förmliche Abnahme
OLG Düsseldorf – Az.: I-22 U 93/18 – Urteil vom 18.12.2018
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 02.05.2018 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil und das erstinstanzliche Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I.
Die – auf einen Betrag in Höhe von 12.902,76 EUR nebst Verzugszinsen beschränkte – Berufung der Beklagten ist zulässig, indes unbegründet. Die Entscheidung des Landgerichts beruht nicht auf einer Rechtsverletzung (§ 546 ZPO) und die nach § 529 ZPO zu Grunde zu legenden Tatsachen rechtfertigen keine andere Entscheidung (§ 513 ZPO).
Das Landgericht hat der Klage [...] Weiterlesen
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