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OLG München – Az.: 31 Wx 374/17 – Beschluss vom 11.12.2018
1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Starnberg – Nachlassgericht – vom 13.9.2017 wird zurückgewiesen.
2. Der Beteiligte zu 2 hat die der Beteiligten zu 1 im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
3. Die Festsetzung des Geschäftswerts für das Beschwerdeverfahren bleibt vorbehalten.
Gründe
I.
Die Beteiligte zu 1 und der Beteiligte zu 2 (= Beschwerdeführer) sind die Abkömmlinge der Erblasserin und deren im Jahr 2008 vorverstorbenen Ehemanns.
Es liegt ein (undatiertes) gemeinschaftliches Testament vor, das u.a. folgende letztwillige Verfügungen enthält:
1. Wir (…..) setzen uns gegenseitig zu alleinigen Vollerben ein. Schlusserben bei Tod des Überlebenden von uns [...] Weiterlesen
“Pflichtteilsklausel – Auslegung im Zusammenhang mit Schlusserbenregelung”