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Hohe Hürden für Erwerbsminderungsrente: Arbeitsmarktfähigkeit entscheidend
Im vorliegenden Fall entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, dass eine Rente wegen voller Erwerbsminderung ausgeschlossen ist, wenn der Versicherte noch mindestens sechs Stunden täglich arbeitsfähig ist, keine schwere spezifische Leistungsbehinderung oder Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen vorliegt und die Wegefähigkeit gegeben ist.
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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: L 3 R 427/18 Volles Erwerbsminderungsrisiko im Griff behalten
Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung ist für viele Arbeitnehmer von existenzieller Bedeutung. Wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen die Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erheblich einschränken, muss eine solide finanzielle Absicherung gewährleistet sein. Dabei stellen sich oft komplexe Fragen nach dem genauen Leistungsumfang und den rechtlichen Voraussetzungen für den Rentenbezug.
Die gesetzlichen Regelungen sind mitunter diffizil. Von zentraler [...] Weiterlesen
“Rente wegen voller Erwerbsminderung – Voraussetzungen – Wegefähigkeit”