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Gericht untersagt Grenzbebauung im Nachbarstreit
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg wies die Beschwerde der Beigeladenen zurück, die gegen eine Grenzbebauung auf ihrem Grundstück eine Baugenehmigung erhalten hatte, weil dies den bauordnungsrechtlichen Grenzabstandsvorschriften widerspricht und das Gebot der Rücksichtnahme verletzt. Die Nachbargenehmigung zum Bau des angrenzenden Apartmenthauses der Antragstellerin schuf einen Vertrauenstatbestand für den Erhalt des geringen Grenzabstands, der durch das neue Bauvorhaben der Beigeladenen unzumutbar beeinträchtigt würde.
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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 1 ME 222/13 Baurecht: Grenzbebauung und Grenzabstände
Grenzabstände stellen eine wichtige Regelung im Baurecht dar, um das Zusammenleben mit Nachbarn zu ermöglichen. Sie dienen dem Schutz von Belichtung, Besonnung und Belüftung angrenzender Grundstücke. Bei neuen Baumaßnahmen müssen bestimmte Mindestabstände zur Grundstücksgrenze eingehalten werden.
Eine [...] Weiterlesen
“Unzulässige Grenzbebauung bei geringem Grenzabstand auf Nachbargrundstück”