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Verkehrsunfall ohne verwertbare Anknüpfungstatsachen – OLG Hamm lehnt selbständiges Beweisverfahren ab
Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte in seinem Urteil vom 21.01.2022 (Az.: 9 W 5/22), dass der Antrag auf ein selbständiges Beweisverfahren unzulässig ist, da die erforderlichen objektiven Anknüpfungstatsachen für eine unfallanalytische Begutachtung fehlen, wodurch weder eine Verfahrensbeschleunigung noch eine Kostenreduktion zu erwarten ist.
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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 9 W 5/22 Bedeutung von Anknüpfungstatsachen für Beweisverfahren
In der Rechtspraxis kommt selbständigen Beweisverfahren eine wichtige Rolle zu. Sie dienen dazu, Beweise frühzeitig zu sichern, bevor ein mögliches Hauptverfahren eröffnet wird. Dies kann sowohl eine Beschleunigung als auch eine Kostenreduzierung bewirken. Allerdings sind für die Anordnung eines solchen Verfahrens bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
Eine zentrale Voraussetzung [...] Weiterlesen
“Kein selbständiges Beweisverfahren bei fehlenden Anknüpfungstatsachen”