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Schaden nicht „bei dem Betrieb“ eines Kraftfahrzeuges entstanden
LG Koblenz, Az.: 5 O 329/12, Urteil vom 08.07.2013
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der zu vollstreckenden Kostenforderung vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger macht gegen die Beklagten Schadensersatzansprüche wegen der Beschädigung eines Grashäckslers am 8.5.2011 geltend.
Der Kläger und der Beklagte zu 1, beides Landwirte, leisten sich wechselseitig Hilfe mit ihren landwirtschaftlichen Maschinen. Am 7.5.2011 hatte der Beklagte zu 1 eine zuvor von ihm gemähte Wiese mit seinem bei der Beklagten zu 2 kfz-haftpflichtversicherten Traktor, amtliches Kennzeichen … mit angehängtem Kreiselschwader bearbeitet. Der Kreiselschwader wird über die [...] Weiterlesen
“Beschädigung eines Grashäckslers”