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OLG Naumburg ordnet Neubewertung für Beweisverfahren zu Rissbildungen an
Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers hin wurde der Beschluss des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen, da das Gericht die Anforderungen an die Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens bezüglich Rissbildungen an einem Wohnhaus überzogen hatte und somit ein rechtliches Interesse des Antragstellers anerkannt wurde.
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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 12 W 50/23 Selbstständiges Beweisverfahren – Klärung vor dem Hauptsacheverfahren
Das selbstständige Beweisverfahren ermöglicht es Beteiligten, noch vor einer möglichen Klagserhebung wichtige Beweise zu sichern. Diese Maßnahme ist besonders in Fällen sinnvoll, in denen Befürchtungen bestehen, dass Beweismittel verloren gehen oder ihre Verwendung zu einem späteren Zeitpunkt [...] Weiterlesen
“Zurückweisung des Antrags auf Anordnung eines selbstständigen Beweisverfahrens”