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Bundesgerichtshof, Az.: V ZB 43/15, Beschluss vom 21.01.2016
Leitsatz: Das Erlöschen eines für den ersten Verkaufsfall bestellten und nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden dinglichen Vorkaufsrechts für einen Miteigentümer an dem Miteigentumsanteil des anderen Miteigentümers kann dem Grundbuchamt nicht durch den Zuschlagsbeschluss nachgewiesen werden, durch den der verpflichtete Miteigentümer das Grundstück in dem Zwangsversteigerungsverfahren zur Auseinandersetzung der Gemeinschaft erwirbt.
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. Januar 2016 beschlossen:
Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 6. März 2015 aufgehoben. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Grundbuchamt – Siegburg vom 27. November 2014 wird zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens [...] Weiterlesen
“Dingliches Vorkaufsrecht – Erlöschen bei Teilungsversteigerung”