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Sprachliche Hürden: Gerichtliche Beachtung ausländischer Dokumente
Das Gericht hat entschieden, dass fremdsprachige Urkunden in Gerichtsverfahren anerkannt und beachtet werden müssen. Jedoch besteht die Notwendigkeit, dass bei Bedarf eine Übersetzung eingeholt wird. Die unmittelbare Ablehnung solcher Dokumente aufgrund ihrer Sprache ist nicht zulässig. Dieses Urteil betont die Bedeutung der Unvoreingenommenheit und Objektivität der Justiz, auch im Umgang mit fremdsprachigen Beweismitteln.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 10 W 195/23 [toc]
Umgang mit fremdsprachigen Urkunden im deutschen Rechtssystem
Die Handhabung fremdsprachiger Urkunden in gerichtlichen Verfahren stellt ein wesentliches Element der Rechtsprechung in Deutschland dar. In einer zunehmend globalisierten Welt, in der internationale Beziehungen und multikulturelle Interaktionen an der Tagesordnung sind, gewinnt die Frage, wie Gerichte mit Dokumenten umgehen, [...] Weiterlesen
“Fremdsprachige Urkunden müssen vom Gericht beachtet werden”