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Gemeinde muss Tierarztkosten für herrenlose Fundkatzen erstatten
In einem Fall vor dem Verwaltungsgericht München wurde die beklagte Fundbehörde dazu verurteilt, einem Tierschutzverein Kosten für die tierärztliche Behandlung und Unterbringung von neun aufgefundenen Katzen zu erstatten. Der Tierschutzverein hatte diese Katzen im Zuständigkeitsbereich der Beklagten aufgefunden, versorgt und die Behörde informiert, welche die Kostenübernahme ablehnte, woraufhin der Verein klagte und Recht bekam.
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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: M 10 K 14.5633 Fundtiere und ihre rechtliche Situation
Immer wieder finden sich herrenlosen Tiere in der Obhut von Tierschutzvereinen oder öffentlichen Fundbehörden wieder. Doch wer ist für die Unterbringung und Versorgung verantwortlich? Und wer trägt die Kosten für die oft notwendige tierärztliche Behandlung?
Bei vermeintlich herrenlosen Fundtieren [...] Weiterlesen
“Tierarztkostenerstattung bei Tierfund eines herrenlosen Tieres”