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OLG Celle – Az.: 14 U 127/19 – Urteil vom 04.12.2019
Auf die Berufung des Klägers wird das am 22. Mai 2019 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2.626,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 10. Februar 2018 zu zahlen.
2. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger gegenüber der T. GmbH & Co. KG, … aus der Rechnung vom 06. Februar 2018 Rechnungsnummer … in Höhe von 1.000,08 Euro nebst Zinsen i. H. v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen [...] Weiterlesen
“Verkehrsunfall im Zusammenhang mit dem Ein- und Aussteigen zur Fahrbahnseite”