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Tankstellen-Explosion: Reinigungsfirma haftet für Schäden
Das Urteil des OLG Celle (Az.: 14 U 113/23) befasst sich mit Schadensersatzansprüchen nach einer Explosion an einer Tankstelle, die während Reinigungsarbeiten aufgetreten ist. Die Klägerin, eine Tischlerei mit geplanter Nutzung der Tankstelle, macht Ansprüche gegen die Reinigungsfirma geltend. Das Gericht entscheidet teilweise zugunsten der Klägerin, indem es feststellt, dass die Beklagte zur Freistellung von Schadensersatzansprüchen verpflichtet ist und auÃergerichtliche Rechtsverfolgungskosten zu tragen hat. Es wird jedoch kein Anspruch auf Zahlung wegen nutzlos aufgewendeter Miete anerkannt, und die Revision wird nicht zugelassen.
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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 14 U 113/23 Technische Regeln für Betriebssicherheit bei der Reinigung von Kraftstofftanks
Die Reinigung von Kraftstofftanks ist keine triviale Aufgabe. Sie erfordert [...] Weiterlesen
“Reinigung Kraftstofftank – technische Regeln für Betriebssicherheit”