Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de
OLG Köln: Pfandrecht an Rückdeckungsversicherung unzureichend
Das OLG Köln hat in seinem Urteil vom 30.08.2023, Az.: I-16 U 182/22, die Berufung der Beklagten gegen das vorinstanzliche Urteil zugelassen, die Klage der Klägerin abgewiesen und die Kosten des Rechtsstreits überwiegend der Klägerin auferlegt. Die Klägerin hatte Ansprüche aus einer Rückdeckungsversicherung geltend gemacht, die nach ihrer Ansicht durch ein nachrangiges Pfandrecht gesichert waren. Das Gericht entschied jedoch, dass die Klägerin kein vorrangiges Pfandrecht hatte und somit keinen Anspruch auf Hinterlegung oder Schadensersatz bezüglich der gekündigten Rückdeckungsversicherung besitzt.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: I-16 U 182/22 [toc]
Sicherungsmittel Rückdeckungsversicherung: Rechtliche Fallstricke bei Pfandrechten
Im Bereich der Absicherung von Pensionszusagen für Gesellschafter-Geschäftsführer spielt die Rückdeckungsversicherung eine wichtige Rolle. Wird [...] Weiterlesen
“Rückdeckungsversicherung – nachrangiges Pfandrecht an verpfändeter Forderung”