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Landgericht Bochum: Überschwemmungschäden an Kfz trotz Fahrverhalten versichert
Das vorliegende Urteil LG Bochum – Az.: 9 S 204/14 – befasst sich mit der Klage einer Klägerin gegen ihre Kfz-Teilkaskoversicherung, welche die Zahlung für Schäden verweigerte, die entstanden, als der Sohn der Klägerin mit dem versicherten Fahrzeug während eines Starkregens in einen überschwemmten Straßenbereich fuhr. Das Landgericht Bochum entschied zugunsten der Klägerin, da es den Schaden als unter den Versicherungsschutz fallend ansah, da dieser durch eine Überschwemmung verursacht wurde, in die der Fahrer ohne abweichendes Verhalten geraten war.
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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 9 S 204/14 ✔ Das Wichtigste in Kürze
Die Klägerin hat Anspruch auf Versicherungsleistungen für Schäden am Fahrzeug, die durch das Hineinfahren [...] Weiterlesen
“Kfz-Teilkaskoversicherung – Hineinfahren in überschwemmten Straßenbereich”