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Verkehrsunfall-Wertminderung: Gericht entscheidet für volle Erstattung ohne Umsatzsteuerabzug
Das vorliegende Urteil des Amtsgerichts Augsburg (Az.: 15 C 104/23) entscheidet, dass eine merkantile Wertminderung nach einem Verkehrsunfall in vollem Umfang ohne Abzug der Vorsteuer zu erstatten ist, wobei es sich um einen Entschädigungsanspruch gemäß § 251 BGB handelt und nicht um eine Schadensersatzposition nach § 249 Abs. 2 BGB. Das Gericht weist der Klägerin einen Schadensersatz in Höhe von 39,92 € zu und betont, dass die Wertminderung unabhängig vom Steuerstatus des Geschädigten zu schätzen ist.
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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 15 C 104/23 Unfallfahrzeuge und der Wertverlust auf dem Gebrauchtwagenmarkt
Nach der Reparatur eines Unfallfahrzeugs ist dieses technisch zwar wieder in einem einwandfreien Zustand. Dennoch [...] Weiterlesen
“Verkehrsunfall – merkantiler Minderwert und Umsatzsteueranteil”