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Piloten-Krankentagegeld: OLG klärt Fluguntauglichkeit als Arbeitsunfähigkeit
Private Krankentagegeldversicherungen bieten Schutz gegen Verdienstausfälle bei Krankheiten oder Unfällen, die zu einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit führen. Dabei ist die Bewertung, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, entscheidend für den Versicherungsschutz. Bei Berufsgruppen mit besonderen Anforderungen wie Piloten kann die Situation komplexer sein. Die Fluguntauglichkeit kann hier unter bestimmten Voraussetzungen der Arbeitsunfähigkeit gleichgestellt werden.
Genaue Klärung finden solche Fragen oft erst vor Gericht, wenn Versicherer und Versicherungsnehmer unterschiedliche Auffassungen zur Leistungspflicht haben. Dabei kommt es auf die vertraglichen Regelungen und die Art der Beschäftigung an. Im folgenden Beitrag beleuchten wir ein aktuelles Gerichtsurteil zu diesem Thema.
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[Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 7 U 96/20 ]
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“Fluguntauglichkeit in privater Krankentagegeldversicherung”