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Fehlende Mitwirkung bei Gutachten führt zur Fahrerlaubnisentziehung
Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Az.: 11 CS 23.1206, Beschluss vom 21.11.2023) befasst sich mit der Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund mangelnder Mitwirkung bei der ärztlichen Begutachtung. Die Beschwerde gegen die vorläufige Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Fahrerlaubnisentziehung wurde zurückgewiesen.
Das Gericht stellte fest, dass die Auswahl der Gutachtergruppe durch das Landratsamt fehlerhaft war, da nicht ausreichend begründet wurde, warum ausschließlich Ärzte einer Begutachtungsstelle für Fahreignung beauftragt werden sollten. Dies unterstreicht die Wichtigkeit einer korrekten Ermessensausübung bei der Gutachterauswahl und betont die Notwendigkeit einer umfassenden und individuellen Begutachtung bei mehreren fahreignungsrelevanten Erkrankungen.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 11 CS 23.1206 [toc]
Ärztliche Begutachtung im Straßenverkehr: Konsequenzen [...] Weiterlesen
“Fahrerlaubnisentziehung – mangelnde Mitwirkung bei ärztlicher Begutachtung”