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Aufbauseminar für Probefahrer nach Rechtsfahrgebot-Verstoß rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in seinem Urteil (Az.: 7 K 4464/14) vom 26. Juni 2015 entschieden, dass die Anordnung eines Aufbauseminars während der Probezeit für den Kläger rechtmäßig ist. Der Kläger, ein junger Fahrerlaubnisinhaber, hatte gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen und wurde daraufhin zu einem Aufbauseminar verpflichtet. Der Kläger hatte gegen diese Anordnung geklagt, jedoch ohne Erfolg. Das Gericht wies die Klage ab und entschied, dass die Teilnahme am Aufbauseminar eine angemessene Reaktion auf die begangene Ordnungswidrigkeit darstellt.
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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 7 K 4464/14 Verstöße in der Probezeit können teure Folgen haben
Fahrerlaubnisneulingen innerhalb der zweijährigen Probezeit drohen bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung harte Sanktionen. Dies kann [...] Weiterlesen
“Aufbauseminar während der Probezeit”