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Entzug der Fahrerlaubnis: Verwaltungsbehörden nicht an Strafurteile gebunden
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschied, dass die Verwaltungsbehörde nicht an die Feststellungen eines Strafurteils gebunden ist, wenn es um die Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund regelmäßigen Cannabiskonsums geht, da eine solche Bindung nur bei direkter Relevanz für die Fahreignung besteht. Die Behörde darf also unabhängig von strafrechtlichen Feststellungen agieren, wenn es um die Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen aufgrund von Drogenkonsum geht.
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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 16 A 2773/13 Fahrerlaubnisverfahren im Spannungsfeld von Straf- und Verwaltungsrecht
Wenn es um die Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund von Straftaten wie Drogenkonsum oder Trunkenheit[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.bussgeldsiegen.de/fahrerlaubnisentziehung-bindung-der-verwaltungsbehoerde-an-strafurteil/
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“Fahrerlaubnisentziehung – Bindung der Verwaltungsbehörde an Strafurteil”