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AG Miesbach – Az.: 31 OWi 53 Js 14001/14 – Urteil vom 08.07.2014
1. Der Betroffene wird wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h zu einer Geldbuße von 480,– € verurteilt.
2. Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften: §§ 3 Abs. 3, 49 StVO, 24, 25 StVG, 46 OwiG
Gründe
I.
Der Betroffene ist verkehrsrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getreten.
II.
Die Hauptverhandlung hat zur Überzeugung des Gerichts folgenden Sachverhalt ergeben:
Am 24.02.14 um 12:23 Uhr fuhr der Betroffene mit seinem PKW, VW, amtliches Kennzeichen: …, auf der Bundesstraße B xxx, in der Ortschaft B in Fahrtrichtung S. Bei einer innerorts zulässigen Geschwindigkeit [...] Weiterlesen
“Geschwindigkeitsüberschreitung um 31 km/h innerorts – Absehen von Fahrverbot”