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AG Tübingen – Az.: 16 OWi 788/20 – Beschluss vom 27.03.2020
1. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird als unbegründet verworfen.
2. Die Betroffene trägt die Kosten des Gerichtsverfahrens.
Gründe
I.
Die Betroffene begehrt gerichtliche Entscheidung gegen einen Kostenbescheid.
Die Stadt T. stellte am … 11. 2019 um 11.50 Uhr fest, daß das Fahrzeug PKW O., amtliches Kennzeichen …-…, ohne gültigen Parkschein in der B.-Straße, vor Hausnr. 15, in T. abgestellt war. In der Straße befindet sich ein Parkscheinautomat. Im Fahrzeug war ein Parkschein vorhanden, der um 11.38 Uhr abgelaufen war.
Am … Dezember 2019 ermittelte die Stadt T. über eine Anfrage im zentralen Fahrzeugregister den Betroffenen als Halter des Fahrzeugs. Mit Schreiben vom … [...] Weiterlesen
“Fahrzeugführerermittlung im Ausland nach Parkverstoß kann unverhältnismäßig sein”