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AG Zwickau – Az.: 19 OWi 220 Js 16391/12 – Urteil vom 17.12.2012
I. Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften durch Missachtung einer durch Verkehrszeichen angeordneten zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 70 EUR verurteilt.
II. Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewandte Vorschriften: §§ 3 Abs, 3 Satz 1 Nr. 2c), 41 Abs. 1 i. V. m. Anlage 2, Nr. 49, Zeichen 274, 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO, 24 StVG, 1 BKatV, Nr. 11.3, Tabelle 1c), Nr. 11.3.4 BKat
Gründe
I. Der 1949 geborene Betroffene D. M. ist ausweislich der aktuellen Auskunft aus dem Verkehrszentralregister vom 10.10.2012 bisher verkehrsrechtlich nicht in Erscheinung getreten.
II. In der [...] Weiterlesen
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