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LG Osnabrück - Az.: 4 S 302/18 - Beschluss vom 26.11.2018
I. Die Kammer beabsichtigt, die Berufung durch nicht anfechtbaren einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Es wird Gelegenheit gegeben, zu diesem Hinweisbeschluss binnen zwei Wochen Stellung zu nehmen.
Gründe
II. Die Kammer lässt sich bei ihrer Absicht, nach § 522 Abs. 2 ZPO zu verfahren, von folgenden Ãberlegungen leiten:
Die Beklagte wendet sich mit ihrer Berufung gegen die erstinstanzlich ausgesprochene Verpflichtung zur vollständigen Rückerstattung des Kaufpreises, nach einer durch den Kläger ausgesprochen Minderung des geleisteten Kaufpreises, wegen eines behaupteten Mangels an einem veräuÃerten Welpen.
Am 04.10.2016 erfolgte eine tierärztliche Wurfabnahme, im Rahmen derer auch der streitgegenständliche Welpe einer allgemeinen Untersuchung unterzogen [...] Weiterlesen
“Kaufvertrag über Hundewelpen – Minderungsrecht bei Gendefekt bei Gefahrübergang”