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Häusliche Gewalt: OLG Karlsruhe bestätigt Verwertbarkeit von Zeugenaussagen
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat im Beschluss mit dem Az.: 1 ORs 36 SRs 752/23 vom 30.01.2024 die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe abgewiesen. Der Angeklagte wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Bedrohung seiner getrenntlebenden Ehefrau verurteilt.
Die Revision, die sowohl auf die Verletzung sachlichen Rechts als auch auf Verfahrensfehler gestützt wurde, hatte keinen Erfolg. Insbesondere wurde die Verwertung der Aussagen der Ehefrau, die von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machte, als zulässig erachtet. Diese hatte ihre früheren Angaben gegenüber der Polizei im Rahmen eines Antrags auf eine Gewaltschutzanordnung bestätigt und waren somit verwertbar.
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“Geltendmachung des Aussageverweigerungsrecht und Aussagen vom Familiengericht”