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AG Dresden – Az.: 215 Ls 317 Js 21105/18 – Beschluss vom 29.05.2020
Die Entschädigung der Fahrtkosten für den Zeugen … bezüglich der Zeugenvernehmung vom 17.04.2019 wird auf 16,25 EUR festgesetzt.
Gründe
Der Zeuge … wurde am 17.04.2019 als Zeuge vernommen. Der Zeuge hat zuvor angezeigt, dass er von der Wohnung anreisen muss. Diese Anreise wurde ihm genehmigt.
Der Zeuge hat mit Schriftsatz vom 17.04.2019, eingegangen bei dem Amtsgericht Dresden am 17.04.2019, beantragt, eine Entschädigung wie folgt zu veranlassen:
– Weggang von der Wohnung 09:10 Uhr; Rückkehr in die Wohnung 11:20 Uhr
– Fahrt mit dem eigenen PKW von Wohnung Nossen A4 Altstadt und zurück im Umfang von 78 Kilometern.
– Parkgebühr in Höhe von [...] Weiterlesen
“Zeugenentschädigung für notwendig gefahrene Kilometer”