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OLG Koblenz
Az.: 4 U 1730/98
Verkündet am 13. April 1999
Vorinstanz: LG Koblenz – Az.: 2 HO 25/98
OLG Koblenz
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz auf die mündliche Verhandlung vom 16. März 1999 für Recht erkannt:
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 2. September 1998 wird zurückgewiesen.
Die Beklagten haben die Kosten der Berufung zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
T a t b e s t a n d
Der Kläger ist ein Anwaltsverein, der nach §2a seiner Satzung unter anderem der Förderung eines der Rechtspflege dienenden, unabhängigen und nur dem Gewissen und dem Recht verpflichteten Anwaltsstandes sowie der wirtschaftlichen Interessen [...] Weiterlesen
“Reklamehaftes Rundschreiben einer RA-Kanzlei”