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Fitnessstudiovertrag: Unzulässige Klauseln zur Vertragsverlängerung
Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Urteil vom 14.06.2023 entschieden, dass die Klauseln zur stillschweigenden Vertragsverlängerung und damit verbundenen Preiserhöhung in Fitnessstudioverträgen rechtens sind. Das Gericht sieht in diesen Klauseln keine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher, da sie als Preisvereinbarungen gelten, die bei Vertragsabschluss getroffen werden und somit nicht der Inhaltskontrolle unterliegen.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 U 52/23 [toc]
Stillschweigende Vertragsverlängerung im Fitnessstudio: Neue Regel[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.ra-kotz.de/sportstudio-oder-fitnessstudiovertrag-klausel-ueber-die-stillschweigende-vertragsverlaengerung.htm
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“Sportstudio- oder Fitnessstudiovertrag – Klausel über die stillschweigende Vertragsverlängerung”