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Kampf um Verletztenrente: Wie ein Unfall vor 29 Jahren ein Leben verändert
Das Landessozialgericht Hamburg wies die Berufung der Klägerin gegen die Ablehnung einer Verletztenrente zurück. Die Klägerin erlitt 1989 einen Unfall, der zu langanhaltenden Beschwerden führte. Die Gutachter und das Gericht erkannten eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 10% an, was für eine Verletztenrente nicht ausreicht. Zusätzliche Beschwerden, wie die von der Klägerin beschriebene Depression, wurden nicht als Unfallfolge anerkannt.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: L 2 U 34/21 [toc]
Die Relevanz der Verletztenrente im Sozialrecht
Im Bereich des Sozialrechts nimmt die Verletztenrente eine wesentliche Rolle ein. Sie ist ein zentraler Aspekt, wenn es um die Kompensation von langfristigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach einem Unfallereignis geht. [...] Weiterlesen
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