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Betreuungsgericht genehmigt Fixierung bei Delir-Patienten
In einem Urteil des Amtsgerichts Schmallenberg wurde die betreuungsgerichtliche Genehmigung für die zeitweise Fixierung eines Patienten erteilt. Diese Maßnahme umfasst die Anwendung einer 5-Punkt-Fixierung, Bettgitter und Bauchgurt, basierend auf einem ärztlichen Zeugnis, das ein Durchgangssyndrom, ein protrahiertes Delir bei Myokardinfarkt und COPD diagnostiziert. Die Genehmigung ist befristet und wird unter der Bedingung erteilt, dass keine weniger belastenden Maßnahmen zur Verfügung stehen, um die Eigengefährdung des Patienten zu verhindern.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 2 XVII 94/23 M [toc]
Rechtliche Hürden bei Fixierungsmaßnahmen
Auszug aus der Quelle: https://www.ra-kotz.de/betreuungsgerichtliche-genehmigung-der-fixierungsmassnahmen-bei-patienten.htm
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“Betreuungsgerichtliche Genehmigung der Fixierungsmaßnahmen bei Patienten”