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SG Darmstadt – Az.: S 31 P 72/17 – Gerichtsbescheid vom 29.05.2018
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.347,61 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 07.09.2017 sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von 201,71 Euro und Mahnkosten in Höhe von 6,80 Euro zu zahlen.
Der Beklagte hat der Klägerin 1/3 der Gerichtskosten des Mahnverfahrens zu erstatten. Im Übrigen findet keine Kostenerstattung statt.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten noch um rückständige Beiträge aus einem privaten Pflegeversicherungsvertrag für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis 30.11.2016.
Zwischen den Beteiligten besteht ein privater Pflegeversicherungsvertrag mit der Vertragsnummer 123456789, dessen Grundlage die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die private Pflegeversicherung (MB/PVV und Tarifbedingungen) sind. Der Beitrag zur privaten [...] Weiterlesen
“Beendigung private Pflegeversicherung – Mitgliedschaft gesetzliche Pflegeversicherung”