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AG Bonn – Az.: 113 C 232/20 – Urteil vom 30.03.2021
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 105 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 105 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Tatbestand
Die Kläger klagen auf Erstattung einer Anzahlung für einen Schüleraustausch.
Am 02.02.2020 meldeten sie ihren Sohn K C für einen Schüleraufenthalt in Kanada/British Columbia an. Ihr Sohn sollte von August/September 2020 bis Juni/Juli 2021 in Kanada bleiben.
Die Kläger zahlten am 26.02.2020 eine Anzahlung von 1.980,00 EUR, die unstreitig 10 % des [...] Weiterlesen
“Schüleraustausch – Rückzahlung der Anzahlung wegen Corona-Pandemie”