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OLG München: Höherer Kaufpreis bei Grundstückstransaktion als Geschäftswert
Das OLG München bestätigte in seinem Beschluss vom 22.12.2014 (Az.: 34 Wx 364/14 Kost) die Entscheidung des Amtsgerichts München. Hierbei wurde festgelegt, dass der Geschäftswert für die Eintragung einer Auflassung und Eigentumsvormerkung eines Grundstücks anhand des höheren Verkaufspreises des Grundstücks in einem nachfolgenden Vertrag zu bemessen ist. Die Beschwerde gegen die Anhebung des Geschäftswertes aufgrund eines gestiegenen Kaufpreises nach kurzfristigem Weiterverkauf wurde somit zurückgewiesen.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 34 Wx 364/14 Kost [toc]
Die Bedeutung der Auflassungsvormerkung im Eigentumsübergangsprozess
Die Auflassungsvormerkung spielt eine entscheidende Rolle beim reibungslosen Ablauf des Eigentumsübergangs bei einem Immobilienkauf. Sie dient als Vormerkung für den Eintrag ins Grundbuch und sichert dem Käufer [...] Weiterlesen
“Bewertung der Eintragung einer Auflassung und einer Eigentumsvormerkung”