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In einem Beschluss des OLG Hamm wurde ein Notar zur Verantwortung gezogen, weil er Urkunden rechtlich fehlerhaft gestaltet hatte, was zu einem Schaden für die Kläger führte. Der Notar hatte die Pflicht, Urkunden so zu erstellen, dass sie vollziehbar sind und den Willen der Beteiligten korrekt wiedergeben. Durch das Versäumnis, bestimmte Eintragungen möglich zu machen, und das Unterlassen der Überwachung des Vollzugs dieser Urkunden, verletzte der Notar seine Amtspflichten. Das Gericht sah in seinem Handeln eine fahrlässige Pflichtverletzung, die zu finanziellen Einbußen bei den Klägern führte, wofür der Notar nun Schadenersatz leisten muss.
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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: I-11 U 96/22 Rechtsfehler eines Notars führt zu Haftungsfall: Einblick in das Urteil des OLG Hamm [...] Weiterlesen
“Notarhaftung für rechtsfehlerhaft gestaltete Urkunde”