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Baumängel: Hamburgisches Landgericht verurteilt Wohnungseigentümergemeinschaft zur Beseitigung von Gebäudetrennwand-Fehlern
Das Landgericht Hamburg hat in seinem Urteil vom 16.06.2023 (Az. 325 O 159/21) die Beklagten, organisiert als Wohnungseigentümergemeinschaft, als Gesamtschuldner zu verschiedenen Maßnahmen verurteilt, um Baumängel zu beseitigen, die das benachbarte Eigentum des Klägers beeinträchtigen.
Diese Maßnahmen umfassen unter anderem das sachgerechte Schließen von Anschlussfugen, die Herstellung eines dauerhaft wasserdichten Überlappungsbereichs zwischen den Dächern, das Verputzen einer Giebelwand und die Ertüchtigung einer anderen Wand zur Erreichung einer bestimmten Feuerwiderstandsklasse. Weitergehende Forderungen des Klägers wurden abgewiesen.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 325 O 159/21 [toc]
Brandschutztechnische Ertüchtigung von Gebäudetrennwänden
Die brandschutztechnische Ertüchtigung von Gebäudetrennwänden ist[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.mietrechtsiegen.de/weg-gebaeudetrennwand-muss-brandschutztechnisch-ertuechtigt-sein-feuerwiderstandsklasse/
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“WEG – Gebäudetrennwand muss brandschutztechnisch ertüchtigt sein – Feuerwiderstandsklasse”