Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de
Recht auf Sonnenschutz auf dem Balkon: Landgericht Berlin urteilt zugunsten der Mieterin mit klaren Richtlinien
In einem Urteil des Landgerichts Berlin wurde entschieden, dass ein Mieter das Recht hat, eine Markise als Sonnenschutz an seinem Balkon anzubringen. Die Zustimmung des Vermieters kann nicht willkürlich verweigert werden, sofern keine triftigen Gründe vorliegen. Das Gericht sah im vorliegenden Fall das Bedürfnis des Mieters nach Schutz vor Sonne als berechtigt an und wies die Einwände des Vermieters bezüglich möglicher Schäden an der Bausubstanz und optischen Beeinträchtigungen zurück.
[toc]
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 64 S 322/20 Mieteranspruch auf Sonnenschutz: Was Sie wissen müssen
Sonnenschein auf dem Balkon ist schön, aber zu viel Hitze kann den Balkon unbenutzbar machen. [...] Weiterlesen
“Mieteranspruch auf Herstellung eines ausreichenden Sonnenschutzes auf Balkon”