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LG Koblenz – Az.: 5 U 814/11 – Beschluss vom 26.09.2011
Gründe
Der Senat beabsichtigt nach vorläufiger Beratung, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Mainz vom 31.05.2011, Az. 2 O 239/08, durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert. Im Einzelnen ist zur Sach- und Rechtslage zu bemerken:
Der Kläger, der seit 1984 in der hausärztlichen Behandlung des Beklagten zu 2. stand, wurde von diesem am 6.04.2004 in die internistische Praxis des Beklagten zu 1. überwiesen, um eine vorsorgliche Enddarmspiegelung [...] Weiterlesen
“Übermittlung von Empfehlungen zur Einhaltung von Nachkontrolluntersuchungs-Intervallen”