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LG Essen – Az.: 17 O 235/16 – Urteil vom 12.01.2018
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.
Tatbestand
Der Kläger nimmt die Beklagten als Gesamtschuldner auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall vom … in Anspruch.
Am … gegen … befuhr der Kläger mit seinem PKW Porsche 911 Carrera die … in Richtung … . Der Beklagte zu 1) überquerte als Fahrer des zum Unfallzeitpunkt bei [...] Weiterlesen
“Auffahrunfall bei scharfem Abbremsen zum Zweck der Disziplinierung des Nachfolgenden”