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Verlinkt man seinen Twitter-Account mit rechtswidrige Mitteilungen Dritter, so kann man diesbezüglich auf Unterlassung und Schadensersatz von dem Geschädigten bzw. Betroffenen in Anspruch genommen werden (LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.04.2010, Az: 3-08 O 46/10). Man sollte daher abwägen, mit welchen Nachrichten eine Verlinkung vorgenommen wird, da dies sonst sehr teuer werden kann.[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/twitter-links-haftung_649/