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OLG Frankfurt – Az.: 6 UF 68/22 – Beschluss vom 17.10.2022
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.000,00 Euro festgesetzt.
Zusammenfassung
Gericht stellt Vaterschaft fest trotz Weigerung der Mutter zur Mitwirkung an Gutachten
Das Amtsgericht Darmstadt hat in einem Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung entschieden, dass der Antragsteller der Vater des Kindes A ist, obwohl die Mutter ihre Mitwirkung an einem Abstammungsgutachten verweigert hat. Der Antragsteller hatte das Verfahren mit dem Ziel eingeleitet, als Vater des am XX.XX.2020 geborenen Kindes festgestellt zu werden. Das Gericht hat den Antrag des Antragstellers auf Vaterschaftsfeststellung stattgegeben, nachdem sowohl der Antragsteller als auch die Kindesmutter vor Gericht ausgesagt [...] Weiterlesen
“Feststellung einer Vaterschaft ohne Abstammungsuntersuchung”