Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de
Konflikt um Zwangsversteigerung: Das Eigentumsrecht trifft auf Kindeswohl
In einer aktuellen rechtlichen Auseinandersetzung, die nun durch das Landgericht (LG) Detmold entschieden wurde, standen die Interessen von Miteigentümern an einer Immobilie im Zentrum. Ein früheres Ehepaar, das weiterhin gemeinsam ein Grundstück besitzt, ist über die anstehende Zwangsversteigerung dieses Besitztums uneinig. Während die Frau, die weiterhin mit den gemeinsamen Kindern in dem Haus wohnt, eine einstweilige Einstellung des Versteigerungsverfahrens gemäß § 180 ZVG beantragte, lehnte der ehemalige Ehemann weitere Verzögerungen ab.
Direkt zum Urteil Az: 3 T 267/20 springen.
[toc]
Die erste Instanz: Amtsgericht Detmold
Bereits das Amtsgericht Detmold hatte den Antrag der Antragsgegnerin auf Einstellung der Zwangsversteigerung abgelehnt. Das Gericht argumentierte, dass die Interessen des ehemaligen [...] Weiterlesen
“Teilungsversteigerung – Voraussetzungen der einstweiligen Einstellung”