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Familienfehde um Erbe: Gericht entscheidet über Pflichtteilsansprüche
Das Oberlandesgericht Hamm hat im Fall einer Stufenklage um Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche entschieden. Es gab dem Kläger, dem einzigen Kind des verstorbenen Erblassers, Recht und hob das Urteil des Landgerichts Bochum auf. Dies führte dazu, dass die Beklagte, die zweite Ehefrau des Erblassers, Auskunft über den Bestand des Nachlasses zu erteilen hat. Das Gericht stellte fest, dass der Pflichtteilsanspruch des Klägers nicht verjährt war, da er erst spät Kenntnis von der Wirksamkeit des Testaments erhielt.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: I-10 U 108/21 [toc]
Stufenklagen im Erbrecht: Ein Kampf um Gerechtigkeit
Im Bereich des Erbrechts sind Stufenklagen ein oft genutztes Instrument, um Pflichtteilsansprüche zu klären und durchzusetzen. Solche [...] Weiterlesen
“Stufenklage um Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche”