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Wegerechtsstreit: OLG Karlsruhe entscheidet über Beseitigung und Anpassung von Toren und Zaun
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in seinem Urteil vom 09.12.2014 (Az.: 9a U 8/14) entschieden, dass bestimmte Beseitigungs- und Umbaumaßnahmen auf einem mit Wegerechten belasteten Grundstück durchzuführen sind, um die Rechte der Wegerechtsinhaber zu wahren. Die Beklagten müssen ein Tor und angrenzenden Holzzaun entfernen, der das Wegerecht beeinträchtigt, sowie weitere Anpassungen vornehmen, um eine uneingeschränkte Nutzung des Wegerechts zu ermöglichen. Die Klage wurde teilweise abgewiesen, und die Kläger wurden verpflichtet, sich an Unterhaltungs- und Instandsetzungskosten zu beteiligen.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 9a U 8/14 [toc]
Wegerecht und Torerrichtung: Rechtliche Herausforderungen für Grundstückseigentümer
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“Wegerechtbeeinträchtigung durch Errichtung eines Tores”